Schutzkonzept der Grenzlandjugend Roetgen e.V.

Stand März 2026

Die Grenzlandjugend Roetgen e.V. ist ein ehrenamtlich geführter Verein, der Freizeit und Gemeinschaftsangebote für Kinder und Jugendliche durchführt. Unser Ziel ist es jungen Menschen einen sicheren Raum zur persönlichen und gesellschaftlichenEntfaltung und zur aktiven Freizeitgestaltung zu bieten.Einen Raum zu schaffen, indem Kindern und Jugendlichen neue soziale Kontakte knüpfen und alte zu festigen, ihnen die ehrenamtliche Arbeit näher zu bringen und außerhalb der Familie eine sichere geborgene Umgebung zu schaffen, ist unser größtes Ziel. Wir gehören keiner politischen Partei an und sind auch an keine Religion gebunden, handeln aber nach christlichen Werten.

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt. Dieses Schutzkonzept dient der Prävention von Gefährdungen und orientiert sich an den Vorgaben des SGB VIII sowie dem Landeskinderschutzgesetz NRW.

1. Leitfaden

Folgende Verhaltensregeln haben wir gemeinsam mit unseren Betreuer*innen ausgearbeitet, nach denen wir uns orientieren und handeln möchten. Die Überprüfung der Regeln, obliegt der leitenden Person der jeweiligen Maßnahme.

+ Ich achte darauf, dass zu jeder Zeit die Aufsichtspflicht gewährleistet ist. Ich gebe den anderen Betreuern Bescheid, wenn ich die Gruppe verlasse, um z.B. auf Toilette zu gehen.

+ Ich mache meine Aufgaben, die ich übernehme, zuverlässig und gewissenhaft. Sollte ich aus einem triftigen Grund verhindert sein, sorge ich eigenständig dafür, dass jemand meine Aufgabe übernimmt und sage der leitenden Person und den anderen Betreuern der Aktion Bescheid.

+ Ich gebe erst eine verbindliche Zusage, wenn ich weiß, dass ich auch wirklich kann. Wenn ich verbindlich zusage, müssen die anderen sich darauf verlassen können. Ich sage nur aus triftigen Gründen (z.B. ansteckende Krankheit) ab.

+ Während der Tagesaktion lasse ich mein Handy in der Tasche und nutze es nicht vor den Teilnehmenden. Bei Fahrten reduziere ich meine Handynutzung auf das nötigste.

+ Ich bin hilfsbereit und habe ein offenes Ohr für Wünsche und Anliegen sowohl von Teilnehmern als auch Betreuern.

+ Ich achte auf die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes. Dies beinhaltet auch, dass ich vor den Teilnehmenden weder rauche noch Alkohol konsumiere. Bei Fahrten sollte beim Konsum von Alkohol in einer abendlichen Betreuerrunde darauf geachtet werden, dass zu keiner Zeit die Aufsichtspflicht verletzt wird und man zu jeder Zeit handlungsfähig bleibt, um Teilnehmenden Hilfeleistung geben zu können.

+ Ich respektiere die Grenzen meiner Mitmenschen und akzeptiere ihr „Nein!“.

+ Konflikte mit anderen Betreuer*innen kläre ich im Eins-zu-eins-Gespräch, so dass die Teilnehmer*innen es nicht mitbekommen.

+ Ich melde mich nur zu einer Aktion, die mir Spaß macht und hinter der ich 100% stehe. Schlechte Laune lasse ich nicht an den Teilnehmer*innen und Betreuer*innen aus, sondern nehme mir eine Auszeit.

+ Ich bin flexibel, kompromissbereit und entgegenkommend.

+ Ich achte auf meine Ausdrucksweise und kommuniziere respektvoll, wertschätzend und gewaltfrei mit Teilnehmer*innen und Betreuer*innen. Ich höre aktiv und einfühlsam zu.

+ Ich verfolge zu jeder Zeit den inklusiven Gedanken und begegne allen Menschen gleich.

+ Ich bereite mich ausreichend auf meine Aufgaben bei einer Aktion/Fahrt vor, um organisiert und planvoll auftreten zu können.

Unser ausgearbeiteter Verhaltenskodex soll für ein grenzwahrendes und wertschätzendes Verhalten in der Kinder- und Jugendarbeit sorgen. Diesen haben wir ebenfalls mit unseren aktiven Mitglieder*innen erstellt. Sowohl die Verhaltensregeln, als auch der Verhaltenskodex sind speziell auf unsere Arbeit zugeschnitten und regeln den Arbeitsalltag sowohl im Team, als auch im Kontakt mit den Kindern und Jugendlichen. Thematisch können sich demnach einzelne Punkte überschneiden.

+ Sexualisierte und diskriminierende Sprache wird nicht toleriert.

+ Wir verpflichten uns Kinder und Jugendliche vor seelischen und körperlichen Verletzungen zu schützen und greifen entsprechend ein, um die Handlungen zu unterbinden.

+ Wir verpflichten uns, einzugreifen, wenn wir Grenzverletzungen, sexuelle Übergriffe und Missbrauch beobachten oder davon erfahren.

+ Jeglicher Körperkontakt erfolgt der Rolle, dem Alter und der Situation entsprechend angemessen. Dabei bestimmt jede Person selbst wie viel/ welche Art von Körperkontakt sie mit wem haben möchte.

+ Bei notwendigem Körperkontakt – Hilfestellung, Wundversorgung, Trostspenden – wird die Person um ein Einverständnis gebeten und auf die jeweiligen Grenzen geachtet.

+ Wir passen unsere Sprache und Wortwahl unserer Rolle ( z.B als Gruppenleiter) an.

+ Wir wahren zu jeder Zeit die Privatsphäre des anderen und schaffen entsprechend Raum dafür.

+ Wir gehen auf die individuellen Situationen der Kinder ein. Dafür werden alle Betreuer, die Kontakt zu dem Kind/Jugendlichen haben entsprechend informiert.

+ Wir halten zu jeder Zeit die Vorgaben aus dem Jugendschutzgesetz ein und handeln bei unseren Veranstaltungen danach.

+ Wir kommunizieren unsere eigenen Grenzen und erklären, warum man z.B. nicht über ein Thema sprechen möchte.

+ Wir holen uns Hilfe, wenn wir nicht mehr weiterwissen. z.B. bei anderen Betreuern oder bei Fachstellen.

+ Auf unseren Fahrten gibt es nur geschlechtshomogene Schlafmöglichkeiten. Es zählt das Geschlecht, welches bei der Anmeldung angegeben wird.

+ Wir verpflichten uns die uns anvertrauten Informationen, vertrauensvoll zu behandeln und nur notwendige Personen einzubeziehen. Die betroffene Person wird über den Informationsaustausch informiert.

+ Wir nutzen unsere Autorität als Betreuer nicht aus.

2. Schutz- und Risikoüberprüfung

Schutzfaktoren:

+ Unter den „Aktiven“ Vereinsmitgliedern pflegen wir stets einen wertschätzenden Umgang. Dadurch dienen wir für die Teilnehmenden als Vorbild, und vermitteln ein harmonisches Gefühl im Verein.

+ Der Vorstand und aktive Mitglieder besuchen regelmäßig Juleica, Erste-Hilfe und Präventionsschulungen. So wird unser Bewusstsein für die zu tragende Verantwortung gewahrt und auf Ernstfälle vorbereitet.

+ Wir haben zum Beschwerdemanagement ein Briefkastensystem entwickelt, wodurch Teilnehmende und Aktive stets die Möglichkeit haben anonym oder namentlich Kritik oder Wünsche zu äußern und Probleme anzusprechen. Dadurch kann der Verein sich weiterentwickeln und eine positive Atmosphäre bewahren in der sich jeder wohlfühlt.

+ Im Verein lassen wir eine offene Fehlerkultur zu und sprechen Probleme miteinander an und suchen nach Lösungen. Dabei vermeiden wir stets diese Gespräche vor den Teilnehmenden zu führen.

+ Es gibt einen Intervention und Handlungsplan, der uns genau aufzeigt, in welcher Situation, was zu tun ist und so Klarheit schafft im Umgang mit (sexualisierter) Gewalt.

+ Wir sichern stets einen ausreichenden Betreuungsschlüssel. So werden „Aktive“, die ehrenamtlich arbeiten , entlastet und die Sicherheit der Teilnehmenden gewährleistet.

+ Flache Hierarchien innerhalb des Vereins, fördern das Gefühl der Gleichwertigkeit

+ In unserem Verein wurde die Vereinbarung getroffen, dass gemäß §72a SGBVIII, vorbestrafte Personen von der Tätigkeit in unserem Verein ausgeschlossen werden. Hierzu behalten wir uns vor, die erweiterten Führungszeugnisse aller Aktiven vorlegen zu lassen und zu überprüfen. Die Einsichtnahme in das Führungszeugnis geschieht vor der Aufnahme der Tätigkeit. Dieses Führungszeugnis (nach §30a BZRG) darf bei Vorlage nicht älter als 3 Monate sein und muss alle 5 Jahre neu vorgelegt werden.

Obwohl wir uns um ein sicheres Vereinsleben für alle Beteiligten bemühen, kommen besonders durch mehrtägige Ferienfahrten trotzdem Risikofaktoren auf. Es ist sehr wichtig, dass wir alle uns diesen Risiken bewusst sind und stets daran arbeiten, diese zu vermindern.

Diese Risiko Faktoren sind:

+ Offen zugängliche und wenig intime „Umziehsituationen“ während Lagern und Ferienfreizeit, aufgrundvon Gruppenzelten und offener Duschen.

+ Fehlende Abgrenzung zwischen Privatem und Ehrenamt, kann zu unangebrachten Konflikten odervertauschen von Rollen führen.

+ Logistische Rahmenbedingungen: Bei Ferienfahrten gibt es wenig Raum, um sich zurück zu ziehen undauch mal ungestört zu sein.

+ Eine Haltung die vereinfachende Erklärung fördert und wenig Raum für Entwicklungen lässt. (Zum Beispiel: „Das haben wir immer schon so gemacht!)

3. Prävention

Die Präventionsarbeit ist ein zentraler Bestandteil unseres Schutzkonzeptes und dient dem Ziel, Kinder und Jugendliche in unseren Angeboten bestmöglich zu schützen und ihre Rechte zu stärken. Alle ehrenamtlichen Mitglieder die regelmäßig bei unseren Freizeitangeboten verantwortungsvolle Rollen übernehmen, nehmen regelmäßig an qualifizierenden Fortbildungen teil. Dazu gehören ein Erste-Hilfe-Kurs, der alle zwei Jahre aufgefrischt wird, sowie die Teilnahme an der Juleica-Schulung, die grundlegende pädagogische, rechtliche und gruppendynamische Kompetenzen vermittelt. Diese wird ebenfalls im kontinuierlich aufgefrischt um die Qualifikation aufrecht zu erhalten.

Darüber hinaus bekommen die aktiven Mitglieder*innen die Chance, im zwei Jahres Rhythmus an einer Präventionsschulung zum Thema (sexualisierte) Gewalt teilzunehmen. Diese Schulungen sensibilisieren Grenzverletzungen, vermitteln Handlungssicherheit im Verdachtsfall und fördern eine achtsame, respektvolle Haltung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Die Betreuer*innen verpflichten sich, die geltenden Verhaltensregeln sowie den Verhaltenskodex der Grenzlandjugend Roetgen in ihrer jeweils glitten Fassung einzuhalten, ihr Handeln stets danach auszurichten und schriftlich anzuerkennen (siehe Aktivenakte).

Zudem erklären sich die Betreuer*innen damit einverstanden, dass ihre Qualifikationen und Weiterbildungen dokumentiert und gespeichert werden. Dies umfasst insbesondere die Erfassung der Art, des Umfangs sowie der entsprechende Nachweis der Qualifikation.

Zur Stärkung der Beteiligung und des Schutzes der Kinder gibt es ein niedrigschwelliges Beschwerdeverfahren. Ein physischen Kummerkasten und eine Kummer-Emailadresse ermöglicht es ihnen, anonym Sorgen, Wünsche oder Beschwerden zu äußern. Ergänzend dazu werden klare soziale Regeln für das Miteinander unter Kindern und Jugendlichen gemeinsam thematisiert und gut sichtbar ausgehängt. Diese Regeln fördern einen respektvollen Umgang und machen deutlich, dass Grenzverletzungen nicht toleriert werden.

Zusätzlich benennt der Verein feste Vertrauenspersonen, an die sich Kinder, Jugendliche und auch Angehörige jederzeit wenden können. Diese Personen sind bekannt, ansprechbar und für das Thema Kinderschutz sensibilisiert. Durch diese präventiven Maßnahmen schaffen wir eine Kultur der Aufmerksamkeit, des Vertrauens und der Transparenz, in der Kinder und Jugendliche sich sicher fühlen und ernst genommen werden.

4. Beschwerdeverfahren

Zur Stärkung der Beteiligung und des Schutzes der Kinder und Jugendlichen gibt es in unserem Verein ein niedrigschwelliges und transparentes Beschwerdeverfahren. Es gilt für Kinder und Jugendliche, Eltern/Angehörige sowie für alle „Aktiven“ und Betreuenden. Beschwerdewege (kurz, bekannt und sichtbar):

+ Kummerkasten / Briefkasten-System:
Beschwerden, Sorgen, Wünsche oder Hinweise können auch anonym eingeworfen werden. Der Kummerkasten wird regelmäßig geleert und ausgewertet.

+ Kummer-E-Mailadresse:
An diese Adresse können Hinweise ebenfalls (auf Wunsch) anonym gemeldet werden. Dies bezieht sich besonders auf unserer Ferienfreizeiten, wie das Sommerlager, oder Herbstsegeln, da in den Zeiten ein materieller Kummerkasten schwer realisierbar ist.

+ Vertrauenspersonen:
Der Verein benennt feste Vertrauenspersonen, an die sich Kinder, Jugendliche und auch Angehörige jederzeit wenden können. Die Kontaktdaten werden gut sichtbar ausgehängt bzw. bekannt gemacht.

+ Direkte Ansprache vor Ort:
Kinder und Jugendliche können sich auch an jede Betreuungsperson wenden. Wenn sich die Beschwerde gegen eine Betreuungsperson richtet, kann direkt eine Vertrauensperson oder die Leitung/der Vorstand angesprochen werden. Wofür kann man sich beispielsweise beschweren?

+ Unwohlsein, ungerechtes oder respektloses Verhalten

+ Konflikte, die vor Teilnehmenden ausgetragen werden (Konflikte werden vertraulich und im 1:1 Gespräch geklärt).

+Verstöße gegen unsere Regeln zu Grenzen, Nähe/Distanz und Sprache (z. B. sexualisierte oder diskriminierende Sprache; unangemessener Körperkontakt; Privatsphäre wird nicht gewahrt).

+ Verstöße gegen Jugendschutz/Handlungsfähigkeit (z. B. Alkohol/Rauchen vor Teilnehmenden; Aufsichtspflicht wird gefährdet).

+ Hinweise zu Grenzverletzungen, sexuellen Übergriffen oder Missbrauch (auch im Verdachtsfall). Zuständigkeiten:

+ Für die Annahme und Bearbeitung von Beschwerden sind die Vertrauenspersonen und die leitende Person der jeweiligen Maßnahme zuständig.

+ Bei Beschwerden, die die Leitung/Vertrauensperson betreffen, übernimmt eine andere Vertrauensperson oder der Vorstand die Bearbeitung.

Ablauf der Bearbeitung:

1. Annahme & Schutz

+ Beschwerde wird ernst genommen und vertraulich behandelt.

+ Wenn nötig wird sofort für Ruhe und Schutz gesorgt (z. B. Gespräch aus der Gruppe heraus, Situation trennen).

2. Einordnung

+ Unterscheidung zwischen Allgemeiner Beschwerde (z. B. Organisation, Streit, Umgangston) und Schutzrelevantem Hinweis (Grenzverletzung Übergriff/Kindeswohlgefährdung).

3. Bearbeitung

+ Allgemeine Beschwerden werden lösungsorientiert geklärt (Gespräche werden nicht vor Teilnehmenden geführt).

+ Schutzrelevante Hinweise werden nicht „nebenbei“ geklärt, sondern nach unserem Interventions- und Handlungsplan (Kapitel 5) bearbeitet.

4. Rückmeldung

+ Wenn Kontakt möglich ist, erhält die beschwerdeführende Person eine Rückmeldung, welche Schritte eingeleitet wurden (unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte).

5.Dokumentation

+ Beschwerden und Maßnahmen werden kurz und sachlich dokumentiert (Fakten, keine Vermutungen) und vertraulich aufbewahrt.

6. Umgang mit Gerüchten/Anschuldigungen in sozialen Medien

+ Hinweise aus Social Media werden wie jede Beschwerde aufgenommen und geprüft; es gilt der Schutz der Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten.

+ Öffentliche Stellungnahmen erfolgen – wenn überhaupt – ausschließlich abgestimmt über den Vorstand/die zuständigen Personen. Einzelne Betreuende äußern sich nicht öffentlich zum Fall.

5. Interventions- und Handlungsplan

Wenn im Verein das Verhalten eines Kindes, eines Jugendlichen oder eines Betreuenden auffällig wird, so halten wir uns stets an diesen Schritten für Schritt Plan, der uns zur Lösung des Problems verhilft:

1. Ruhe bewahren und überlegt handeln

+ Nicht überstürzt reagieren.

+ Situation ernst nehmen und strukturiert vorgehen.

+ Sicherheit des Kindes steht im Mittelpunkt.

2. Aussagen ernst nehmen

+ Betroffenen zuhören und Vertrauen schenken.

+ Nicht in Frage stellen oder bewerten.

+ Keine vorschnellen Schlüsse ziehen – Beobachtungen prüfen.

3. Eigene Rolle und Gefühle klären

+ Eigene Grenzen wahrnehmen.

+ Unsicherheiten offen ansprechen.

+ Unterstützung im Team suchen – nicht alleine handeln.

4. Keine falschen Versprechen machen

+ Keine Geheimhaltung zusagen („Ich erzähle das niemandem“).

+ Transparent erklären, dass Hilfe organisiert werden muss.

+ Entscheidungen möglichst gemeinsam mit Betroffenen treffen.

5. Beobachtungen dokumentieren

+ Fakten sachlich und zeitnah festhalten:

+ konkrete Beobachtungen

+ Aussagen von Kindern/Jugendlichen

+ Gespräche und Absprachen

+ Keine Interpretationen oder Vermutungen als Fakten notieren.

6. Internes Vorgehen abstimmen

+ Leitung oder zuständige Schutzbeauftragte informieren.

+ Gemeinsame Einschätzung im Team vornehmen.

+ Weitere Schritte gemeinsam planen.

7. Fachliche Unterstützung einholen

+ Eine erfahrene Fachstelle oder das Jugendamt beratend hinzuziehen.

+ Bei Bedarf anonym beraten lassen.

+ Bei begründetem Verdacht externe Hilfe aktiv einbeziehen.

8. Maßnahmen umsetzen und nachbereiten je nach Situation:

+ Gespräch mit Eltern

+ Kontakt zum Jugendamt

+ Schutzmaßnahmen im Verein

+ Nachbereitung und Reflexion im Team.

+ Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten beachten.

6. Verfahrenskontrolle + Aufarbeitung

Damit unser Schutzkonzept dauerhaft wirkt, wird es regelmäßig überprüft, weiterentwickelt und im Verein aktiv vermittelt. Vereinsverantwortliche, Betreuende und Mitglieder kommen und gehen – deshalb müssen Leitbild, Verhaltensregeln, Beschwerdewege und Handlungsplan immer wieder in Erinnerung gerufen werden.

Regelmäßige Kontrolle (mindestens jährlich)

+ Der Vorstand und die leitenden Personen prüfen mindestens einmal jährlich, ob die Inhalte des Schutzkonzeptes praktisch umgesetzt werden. Dabei wird u. a. überprüft:

+ Sind Beschwerdewege (Kummerkasten/Kummer-Mail/Vertrauenspersonen) bekannt, erreichbar und werden sie regelmäßig bearbeitet?

+ Werden die Verhaltensregeln (Sprache, Nähe/Distanz, Privatsphäre, Jugendschutz, Konfliktklärung) eingehalten und im Team besprochen?

+Werden Qualifizierungen/Fortbildungen wie geplant aufgefrischt (z. B. Erste Hilfe, Juleica, Präventionsschulung)?

+ Wird die Einsichtnahme in erweiterte Führungszeugnisse dokumentiert und alle 5 Jahre neu eingefordert?

Anlassbezogene Kontrolle (nach Vorfällen / wiederkehrenden Beschwerden).

+ Sollte es zu einem „Fall der Fälle“ kommen oder wenn sich Beschwerden häufen, betrachten wir die Vorgehensweise noch einmal in Ruhe, um Verbesserungen im Ablauf und Änderungen im Schutzkonzept vorzunehmen.

Leitfragen für die Aufarbeitung:

+ Ist unser Interventions- und Handlungsplan aufgegangen?

+ Konnten die zuständigen Personen gut und zum Wohl des Kindes handeln?

+ Wurden die Persönlichkeitsrechte aller Beteiligten gewahrt?

+ Wo gab es Unsicherheit/Handlungsbedarf (z. B. Zuständigkeiten, Erreichbarkeit, Dokumentation, Beschwerdewege)?

+ Ergebnisse werden intern dokumentiert (Lernpunkte, beschlossene Änderungen) und in das Schutzkonzept übernommen.

Verantwortung für Änderungen

+ Der Vorstand bzw. die dafür benannten zuständigen Personen sind verantwortlich, notwendige Änderungen am Schutzkonzept einzuleiten und im Verein zu kommunizieren.

Externe Unterstützung

+ Bei Bedarf holen wir uns fachliche Unterstützung (z. B. Beratungsstellen/Jugendamt).

Niemand muss einen Kinderschutzfall alleine tragen.